60 Jahre deutsches Grundgesetz Bundesrepublik Festveranstaltung Gesellschaft Grundgesetz Osnabrück Prfo. Dr. Jörn Ipsen Rathaus Ratssitzungssaal
60 Jahre Grundgesetz der BRD: Ein guter Grund zu feiern
25. Mai 2009 | 10:11Feierstunde zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes im Osnabrücker Rathaus.
Anlässlich des 60. Jahrestages des Inkrafttretens des Deutschen Grundgesetzes fand gestern eine Festveranstaltung im Ratssitzungssaal des historischen Rathauses statt. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde am 23. Mai 1949 unterzeichnet und verkündet.
Der Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes und Direktor des Instituts für Kommunalrecht in Osnabrück, Prof. Dr. Jörn Ipsen, hielt im Rahmen der Veranstaltung den Festvortrag unter dem Motto „60 Jahre Grundgesetz - sechs Jahrzehnte Bundesrepublik Deutschland“
Für die Bundesrepublik hat das Grundgesetz eine identitätsstiftende Bedeutung gehabt. Zuerst noch als Provisorium geplant, um eine eventuell mögliche schnelle Wiedervereinigung aller deutscher Besatzungsgebiete zu ermöglichen, wurde aus dem Grundgesetz schnell die Verfassung eines offenen, demokratischen Staates. Nach den Schrecken der Nazi-Diktatur erhielt zumindest ein Teil der Deutschen eine rechtliche Grundlage, auf der eine friedliche Zivilgesellschaft aufgebaut werden konnte.
Seitdem hat die Bundesrepublik einen gesellschaftlichen und politischen Aufstieg erfahren, wie er in der Geschichte des Landes einzigartig ist. Innere und äußere Spannungen konnten auf Basis des Gesetzes von 1949 friedlich und demokratisch bewältig werden. Mit dem Grundgesetz feierten die Osnabrücker gestern mit allen Deutschen eine Erfolgsgeschichte, der man noch viele weitere Geburtstage wünschen kann. R.S.
Prof. Dr. Jörn Ipsen hielt den Festvortrag unter dem Motto „60 Jahre Grundgesetz - sechs Jahrzehnte Bundesrepublik Deutschland“.
Im Osnabrücker Rathaus fand gestern der Festakt zum 60jährigen Bestehen des grundgesetzes statt. Fotos: Reichardt

