Bundesamt für Materialprüfung Feuerwerk pyrotechnische Gegenstände der Klasse II Unternehmerverband Einzelhandel warnt
Osnabrück - China-Kracher oder Raketen?
29. Dezember 2009 | 11:35Osnabrück. Silvester steht vor der Tür und viele Verbraucher wollen den Jahreswechsel mit einem Feuerwerk einläuten. Ob China-Kracher oder Raketen mit Goldregen und farbigen Kaskaden – das Feuerwerk ist hierzulande eine beliebte Tradition.
Osnabrück. Silvester steht vor der Tür und viele Verbraucher wollen den Jahreswechsel mit einem Feuerwerk einläuten. Ob China-Kracher oder Raketen mit Goldregen und farbigen Kaskaden – das Feuerwerk ist hierzulande eine beliebte Tradition.
Der Unternehmerverband Einzelhandel (UVE) weist darauf hin, dass in diesem Jahr pyrotechnische Gegenstände der Klasse II, zum Beispiel Raketen, Party-Knaller oder die beliebten Schwärmer ausschließlich in der Zeit von Dienstag, dem 29. Dezember bis einschließlich dem 31.Dezember verkauft werden dürfen.
Erlaubt ist der Verkauf nur an Personen ab 18 Jahren. Diese Bestimmungen gelten nicht für Gegenstände der Klasse I, wie beispielsweise Wunderkerzen, die das ganze Jahr über verkauft werden, allerdings erst ab einer Altersgrenze von 12 Jahren. Feuerwerk kann der Kunde am letzten Tag des Jahres in der Regel noch bis 14 Uhr kaufen. Erst dann schließen die Geschäfte“, so UVE-Sprecherin Katja Calic. „Wir warnen die Verbraucher allerdings vor dem Kauf von Feuerwerk bei sog. “fliegenden Händlern. Feuerwerk sollte direkt im Einzelhandel gekauft werden, denn nur dann haben die Konsumenten die Garantie, dass Böller und Raketen ausführlich vom Bundesamt für Materialprüfung getestet worden sind“, erklärt Katja Calic.
Der Verband empfiehlt, vor dem Zünden der Explosionskörper die beiliegenden Gebrauchsanleitungen sorgfältig zu lesen. Schließlich sollen schwere Verletzungen nicht die Feierstimmung verderben. Deshalb sollte es auch selbstverständlich sein, dass Knallkörper und Raketen grundsätzlich nur gemäß der Gebrauchsanweisung und im Freien gezündet werden und keinesfalls in Richtung auf Menschen, Tiere oder Häuser gestartet werden dürfen. Noch zwei weitere Tipps: Besondere Vorsicht ist in der Nähe von brennbaren Gegenständen geboten. Achtung auch bei Zündversagern: Diese sollte man vor einer Kontrolle erst einige Zeit liegen lassen und eventuell mit Wasser übergießen.
Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur am 31.Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. Für andere Tage ist eine Sondergenehmigung erforderlich. (PA)