Ende der Stallpflicht Geflügelhalter Osnabrück Veterinärdienst Landkreis und Stadt Osnabrück
Ende der Stallpflicht
16. Februar 2009 | 12:33Osnabrück. Gute Nachrichten für Geflügelhalter: Wie der Veterinärdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück mitteilt, darf Geflügel in weiten Teilen des Kreisgebietes und in der Stadt ab sofort wieder außerhalb von Ställen gehalten werden. Diese Erlaubnis gilt nicht in einigen wenigen, für den Vogelschutz besonders wichtigen Regionen in den Städten Bramsche und Melle, sowie in den Gemeinden Bissendorf, Bohmte, Alfhausen, Gehrde und Rieste. Über die dort genau betroffenen Gebiete können Tierhalter sich auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.landkreis-osnabrueck.de/veterinaer näher informieren.
„Nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Institutes bestehen derzeit keine Einwände gegen die Haltung von Geflügel im Freiland. Deshalb wird die generelle Stallpflicht, die seit Dezember zum Schutz gegen die Ausbreitung der Geflügelpest galt, ab sofort aufgehoben“, erklärt der leitende Veterinär, Fr. Klaus Friedel. Allerdings bleibe ein Restrisiko bestehen, weshalb Tierhalter auch einige Bestimmungen beachten müssten. So dürfen die gehaltenen Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Auch dürfen sie nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Ferner sind Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.
Für die Haltung von Enten und Gänsen gelten weitere Bestimmungen. Nähere Informationen gibt es im Internet oder telefonisch unter 0541/501-2183.