genügend Impfstoff zur Verfügung Impfpflicht für Rinder Schafe und Ziegen Impfung gegen die Blauzungenkrankheit Serotyp 8 Osnabrück Veterinärdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück
Impfpflicht für Rinder
9. März 2009 | 12:14Veterinärdienst warnt vor Blauzungenkrankheit.
Der Veterinärdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück weist alle Tierhalter von Rindern, Schafen, und Ziegen auf die bestehende Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit Serotyp 8 hin. Die Impfungen sollen möglichst vor dem Weideaustrieb, spätestens bis zum 31.05.2009 durchgeführt werden.
Der Impfstoff wird vom Veterinärdienst an die praktizierenden Tierärzte abgegeben, die ihn dann nach Anforderung der Tierhalter verimpfen werden. Im Unterschied zum letzten Jahr steht bereits seit Mitte Februar genügend Impfstoff zur Verfügung.
Die Impfpflicht und damit die Verantwortung für die Durchführung der Impfung liegt beim Tierhalter. Nach der EU-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung sind alle Halter von Rindern, Schafen und Ziegen verpflichtet, ihre Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen.
Von der Impfpflicht ausgenommen werden in Niedersachsen: Mastrinder, die im Stall gehalten werden; Tiere, die in der Zeit bis zur Erreichung einer belastbaren Immunität (Schafe bis 14 Tage nach der Einmalimpfung, Rinder bis 14 Tage nach der Doppel-Impfung) geschlachtet werden; für Rinder, Schafe und Ziegen nach einer überstandenen natürlichen BTV-8 Infektion, sofern durch serologische Untersuchung des jeweiligen Einzeltieres eine belastbare Immunität und ein guter Schutz vor einer Reinfektion nachgewiesen wird.
Mit der Durchführung der Impfung müssen die Tierhalter ihren Hoftierarzt beauftragen. Zu impfen sind die Tiere ab einem Alter von zwei bis drei Monaten.
Die in 2008 grundimmunisierten Rinder müssen in diesem Jahr nur einmal nachgeimpft werden, die nach Abschluß der Impfungen in 2008 nachgeborenen Rinder müssen zweimal im Abstand von drei bis vier Wochen geimpft werden.
Für Schafe genügt eine einmalige Impfung, während Ziegen in diesem Jahr zweimal im Abstand von 3 bis 4 Wochen geimpft werden müssen.
Die Kosten für den Impfstoff werden von der Tierseuchenkasse und dem Land Niedersachsen übernommen.
Die Impfgebühren des Tierarztes muß der Tierhalter tragen, da er der Auftraggeber für die Impfung ist. (PA)