Landesplanerische Feststellung Landkreis Osnabrück Raumordnungsverfahren zum Bau der Autobahn A 33-Nord Wallenhorst
Raumordnungsverfahren zur A33 ist abgeschlossen
9. März 2009 | 12:18Ergebnisse können im Rathaus eingesehen werden.
Der Landkreis Osnabrück als zuständige Planungsbehörde hat das Raumordnungsverfahren zum Bau der Autobahn A 33-Nord mit der so genannten „Landesplanerischen Feststellung“ abgeschlossen. Diese können alle Interessierten von Donnerstag (5. März) bis Donnerstag (2. April) im Wallenhorster Rathaus, Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt, einsehen.
Bezüglich des möglichen Verlaufs der Autobahn kommt der Landkreis zu dem Ergebnis: „Die Variante IV wird aus Umweltsicht als günstigste Variante bewertet.
Die entscheidenden Vorteile im Vergleich zu den übrigen Varianten liegen bei dem Teilschutzgut Mensch-Wohnen sowie bei den Schutzgütern Pflanzen und Tiere.” Dies gilt nach Aussage des Landkreises auch im Vergleich zu den großräumigen Alternativen „Null plus-Variante” (sechssspuriger Ausbau der A 30 statt eines Neubaus der A 33-Nord) und „Nord-Ost-Variante” (über Vehrte, Ostercappeln und Kalkriese).
Am Nein der Gemeinde Wallenhorst zur A 33-Nord ändert die Landesplanerische Feststellung nichts, im Gegenteil: Deren Aussagen bestärken die Gemeinde noch in ihrer Ablehnung. Aus ihrer Sicht würde das Vorhaben die Wälder am Wiehengebirge und die Kulturlandschaft zwischen Ruller Bruch und am Ruller Loh ebenso zerschneiden wie Ost-Rulle insgesamt.
Auch die Lebensqualität der Anwohner würde durch den Autobahnbau nachhaltig beeinträchtigt. Schließlich brächte die Variante IV den Planungsunterlagen zufolge den Abriss von fünf Gebäuden mit sich. Außerdem würden mehr als 130.000 Quadratmeter „siedlungsnaher Freiräume“ zerstört, die für die so genannte „Feierabenderholung“ besonders wertvoll sind.
Darüber hinaus wäre für über 102.000 Quadratmeter Siedlungsflächen mit 35 Gebäuden die Gefahr der Verlärmung „sehr hoch“, weitere 218.900 Quadratmeter mit 86 Gebäuden wären „hoch gefährdet“. Insgesamt würde der Autobahnbau knapp 52 Hektar an Fläche verschlingen, rund 784.000 Kubikmeter Boden müssten abgetragen werden. Dies geht aus der Umweltverträglichkeitsstudie zur A 33-Nord hervor.
Ihre Bedenken hat die Gemeinde in einer 40-seitigen Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren ausführlich dargestellt und begründet – allerdings ohne jede Reaktion von Seiten des Landkreises. Ebenso wenig gab dieser eine Rückmeldung zu den mehr als 1.000 Einwänden von Privatleuten.
Wie geht es nun weiter? Als nächster Schritt steht die Linienbestimmung an. Diese übernimmt in den kommenden drei Monaten das Bundesverkehrsministerium auf Grundlage der planerisch festgestellten Variante IV, der Vorzugstrasse. Nach der Linienbestimmung, die rechtlich nicht angefochten werden kann, beginnt das entscheidende Planfeststellungsverfahren.
Zu dessen Vorbereitungen gehören die voraussichtlich Mitte März anlaufenden Vermessungsarbeiten. Wichtig für alle Grundstückseigentümer im Bereich der Trasse ist, dass gemäß § 16a FStrG „die Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung notwendige Vermessungen (…) zu dulden haben. Wohnungen dürfen nur mit Zustimmung des Wohnungsinhabers betreten werden. Satz 2 gilt nicht für Arbeits-, Betriebs- oder Geschäftsräume während der jeweiligen Arbeits-, Geschäfts- oder Aufenthaltszeiten.“ (PA)