Osnabrück Stadtwerke Osnabrück Steuerrückzahlung für den Bau des Wasserhausanschluss
Steuerrückzahlung für Wasserhausanschlüsse
23. März 2009 | 13:21Stadtwerke prüfen unkomplizierte Erstattung
Rund 2.000 Osnabrücker Haushalte können künftig mit
einer Steuerrückzahlung für den Bau ihres Wasserhausanschlusses rechnen.
Der Bundesfinanzhof hatte Ende des vergangenen Jahres geurteilt, dass die
Hausanschlüsse nur mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent
abzurechnen sind. Von Mitte des Jahres 2000 galt die höhere Umsatzsteuer von
16 bzw. 19 Prozent.
Die Stadtwerke haben umgehend auf das Urteil reagiert und berechnen bereits seit
Beginn des Jahres 2009 den ermäßigten Steuersatz. Unklar ist noch, wie die
Steuerrückzahlung für verlegte Hausanschlüsse im betroffenen Zeitraum ab Mitte
2000 genau ablaufen soll. Die Stadtwerke sind diesbezüglich in enger Abstimmung
mit den zuständigen Finanzbehörden. „Auf jeden Fall wollen wir im Interesse unserer
Kunden die Rückzahlungen so unkompliziert wie möglich gestalten“, sagt Manfred
Hülsmann, Vorstandsvorsitzender der Stadtwerke Osnabrück. Voraussichtlich im
April soll es eine rechtsverbindliche Aussage seitens des Bundesfinanzministeriums
geben. „Sobald der Ablauf klar ist, werden wir die betroffenen Kunden umgehend
informieren“, so Hülsmann weiter. Die Stadtwerke ziehen die Umsatzsteuer für den
Bund ein und führen sie anschließend direkt ab. Die Steuerrückerstattung wird pro
Hausanschluss durchschnittlich rund 300 Euro betragen.