Gartenbauer in Osnabrück verurteilt Osnabrücker Klage: Wegen Betrugs verurteilt Osnabruecker Gartenbauer wegen Betrugs verurteilt
Osnabrück/Klage: Wegen Betrugs verurteilt
27. Juli 2009 | 17:09Wegen Betruges in zwei Fällen und sechsmaliger Steuerhinterziehung musste sich ein Osnabrücker Gartenbauer vor dem Amtsgericht Osnabrück verantworten. Der mittlerweile 50-Jährige hatte sein Gewerbe abgemeldet. Als Beweis legte er der Agentur für Arbeit Osnabrück die Gewerbeabmeldung vor.
Wegen Betruges in zwei Fällen und sechsmaliger Steuerhinterziehung musste sich ein Osnabrücker Gartenbauer vor dem Amtsgericht Osnabrück verantworten. Der mittlerweile 50-Jährige hatte sein Gewerbe abgemeldet. Als Beweis legte er der Agentur für Arbeit Osnabrück die Gewerbeabmeldung vor.
Ein Jahr lang erhielt er Arbeitslosenhilfe. Anschließend bezog er Arbeitslosengeld II von der AGOS (ArbeitGemeinschaft für Osnabrück). Den beiden Behörden verschwieg er, dass er weiter als selbständiger Gartenbauer tätig war und kassierte so zu Unrecht über 18700 Euro. Durch die Schwarzarbeit konnte er auch noch über 9.500 Euro Einkommen- und Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt hinterziehen.
Gegenüber den ermittelnden Beamten des Finanzamts und Hauptzollamts war der Beschuldigte inhaltlich voll geständig. Wegen der acht Straftaten erhob die Staatsanwaltschaft Osnabrück Anklage gegen den Beschuldigten. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Betrüger zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Die Strafe wurde auf Bewährung ausgesetzt.
Außerdem muss der Verurteilte die zu Unrecht bezogenen Leistungen und den Steuerschaden - insgesamt über 28.300 Euro - zahlen.