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Ochtrup/ Outlet-Center wächst - IHK bedauert Gerichtsentscheid
1. September 2009 | 09:43Ochtrup. Der NRW-Verfassungsgerichtshof hat die vom Land festgesetzte Beschränkung für sogenannte Outlet-Center für nichtig erklärt. Geklagt hatte die Stadt Ochtrup. Das dort vorhandene Outlet-Center möchte seine Verkaufsfläche von heute 3500 qm verdreifachen. „Die Entscheidung des Gerichts ist bedauerlich. Outlet-Center sind eine Sonderform des Einzelhandels, die erhebliche Auswirkungen auf das Umland ausüben“, kommentiert Marco Graf, Hauptgeschäftsführer der IHK die Entscheidung.
Ochtrup. Der NRW-Verfassungsgerichtshof hat die vom Land festgesetzte Beschränkung für sogenannte Outlet-Center für nichtig erklärt. Geklagt hatte die Stadt Ochtrup. Das dort vorhandene Outlet-Center möchte seine Verkaufsfläche von heute 3500 qm verdreifachen. „Die Entscheidung des Gerichts ist bedauerlich. Outlet-Center sind eine Sonderform des Einzelhandels, die erhebliche Auswirkungen auf das Umland ausüben“, kommentiert Marco Graf, Hauptgeschäftsführer der IHK die Entscheidung. Sollte das Euregio Outlet Center in Ochtrup jetzt tatsächlich auf die geplanten 11500 qm Verkaufsfläche erweitert werden, seien negative Auswirkungen auf den Einzelhandel auch in Kommunen des Emslandes und der Grafschaft zu befürchten.
Heute hat der Verfassungsgerichtshof für das Land entschieden, dass die Bestimmung, wonach Direktverkaufszentren mit mehr als 5000 qm nur in Gemeinden mit mehr als 100000 Einwohnern ausgewiesen werden dürfen, mit der Landesverfassung nicht vereinbar ist. (PA)