Amtsgericht Bad Iburg Arbeitsaufnahme nicht angezeigt Empfänger von Arbeitslosengeld II wegen Betrugs verurt
Bad Iburg - Betrug lohnt sich nicht
2. März 2010 | 11:15Bad Iburg. Wegen zweifachen Betrugs verurteilte das Amtsgericht Bad Iburg einen Empfänger von Arbeitslosengeld II zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 15 Euro, mithin 1500 Euro.
Bad Iburg. Wegen zweifachen Betrugs verurteilte das Amtsgericht Bad Iburg einen Empfänger von Arbeitslosengeld II zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 15 Euro, mithin 1500 Euro.
Da der Mann zweimal eine Arbeitsaufnahme der MaßArbeit des Landkreises Osnabrück nicht mitgeteilt hatte, konnte er über 4800 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassieren.
Durch einen Datenabgleich war aufgefallen, dass für den gelernten Karosseriebauer Sozialversicherungsbeiträge durch die MaßArbeit gezahlt wurden und gleichzeitig die Arbeitgeber Anmeldungen zur Sozialversicherung für den Arbeiter abgegeben hatten. Das Hauptzollamt Osnabrück ermittelte daraufhin wegen Verdachts des Betruges durch den 57-Jährigen. Der Familienvater hätte die MaßArbeit jeweils sofort benachrichtigen müssen, als er die beruflichen Tätigkeiten aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.
Das zuviel erhaltene Arbeitslosengeld II wird nun gegen die Zahlung weiterer Sozialleistungen aufgerechnet. Aufgrund der Anzahl der Tagessätze wird diese Verurteilung auch in seinem Führungszeugnis stehen. Er gilt als vorbestraft.
Leistungsbetrug liegt immer dann vor, wenn Arbeitnehmer Leistungen der Sozialsysteme (z. B. Arbeitslosengeld I oder II) erhalten, ihre Arbeitsaufnahme aber nicht bei den zuständigen Behörden (z. B. der Agentur für Arbeit) anzeigen.
(PA)