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Kirchenkreis Tecklenburg Kreissynode trifft Entscheidungen Superintendentenamt auch künftig hauptamtlich besetzen

Ibbenbüren - Klare Entscheidungen und deutliche Mehrheiten

13. Juli 2010 | 10:22

Ibbenbüren. Mit deutlichen Mehrheiten trafen die Delegierten der Kreissynode des Kirchenkreises Tecklenburg am Montag (5. Juli 2010) in Ibbenbüren ihre Entscheidungen. Neben Gesetzesvorhaben der Evangelischen Kirche von Westfalen, zu denen die Kreissynode im Rahmen des üblichen Gesetzgebungsverfahrens Stellung nahm, standen die künftige Verteilung der Kirchensteuern an die Kirchengemeinden, das Thema Taufe und Berichte aus den unterschiedlichen Arbeitsbereichen des Kirchenkreises sowie des Superintendenten auf der Tagesordnung.

Ibbenbüren.  Mit deutlichen Mehrheiten trafen die Delegierten der Kreissynode des Kirchenkreises Tecklenburg am Montag (5. Juli 2010) in Ibbenbüren ihre Entscheidungen. Neben Gesetzesvorhaben der Evangelischen Kirche von Westfalen, zu denen die Kreissynode im Rahmen des üblichen Gesetzgebungsverfahrens Stellung nahm, standen die künftige Verteilung der Kirchensteuern an die Kirchengemeinden, das Thema Taufe und Berichte aus den unterschiedlichen Arbeitsbereichen des Kirchenkreises sowie des Superintendenten auf der Tagesordnung. Außerdem ging es um die künftige Struktur des Superintendentenamts im Kirchenkreis.

Nachdem Superintendent Hans Werner Schneider vor den Synodalen in Ibbenbüren seinen Wechsel in den Ruhestand für November 2011 angekündigt hatte, beschloss die Synode, das Superintendentenamt im Kirchenkreis auch künftig hauptamtlich besetzen zu wollen. Anders als in kleineren Kirchenkreisen, in denen eine nebenamtliche Amtsführung teilweise üblich ist, bevorzugt der Kirchenkreis Tecklenburg die stabile und verlässliche Struktur der Hauptamtlichkeit. Auf diese Weise könne das Superintendentenamt mit seinen umfangreichen Aufgaben und Anforderungen auch weiterhin dem kirchlichen Auftrag gerecht werden und im Sinne aller Kirchengemeinden und Einrichtungen des Kirchenkreises wirken, waren sich die Synodalen einig.

Superintendent Hans Werner Schneider, der sein Amt mit großem Elan und viel Erfahrung ausübte, betonte in Ibbenbüren: „Superintendent bin ich gerne“. Seit März 1991 ist Hans Werner Schneider Superintendent des Kirchenkreises Tecklenburg.

Die Synodalen verständigten sich in Ibbenbüren in einem breiten Konsens auf eine Verteilung der Kirchensteuern, die den individuellen Erfordernissen kleinerer und größerer Kirchengemeinden angepasst ist. Danach werden bei der Finanzverteilung auch in Zukunft sowohl die Zahl der Gemeindemitglieder als auch die jeweiligen besonderen strukturellen Gegebenheiten der Kirchengemeinden eine Rolle spielen. Der Gemeindemitgliederzahl wird gegenüber der bisherigen Regelung eine größere Bedeutung zukommen. Über eine so genannte „Strukturpauschale“ gewährleistet der aktuelle Beschluss auch kleineren Gemeinden mit mehreren historischen Kirchen eine angemessene finanzielle Ausstattung.

Für große Begeisterung sorgte das Thema „Taufe“ unter den Synodalen des Kirchenkreises Tecklenburg. Die Evangelische Kirche von Westfalen hat für 2011 ein „Jahr der Taufe“ ausgerufen. Damit soll die „Taufe als Anfang des Weges mit Gott neu ins Bewusstsein“ gehoben werden, so Oberkirchenrätin Petra Wallmann in ihrem Impulsreferat auf der Tecklenburger Synode. In Arbeitsgruppen diskutierten die Delegierten Wege, das Thema in ihren Kirchengemeinden vielschichtig und kreativ aufzunehmen. Deutlich wurde dabei, dass die Taufe große Zustimmung in weiten Teilen der Bevölkerung findet und deshalb eine „Chance für die kirchliche Arbeit“ ist.

Den Schwerpunkt des Superintendentenberichts bildete in diesem Jahr das Thema Bildung. Hans Werner Schneider wies auf die große Bedeutung des Bildungsaspekts in der kirchlichen Arbeit hin. Er verdeutlichte, „in welcher Weise wir uns in den Gemeinden und im Kirchenkreis der Bildungsverantwortung stellen“. Schneider nannte in diesem Zusammenhang den öffentlichen Gottesdienst, in dem biblische Texte den Gottesdienstbesuchern nahe gebracht werden. Zudem hob der Superintendent hervor, dass allein etwa 2000 Gemeindeglieder ehrenamtlich in der Kirchenmusik tätig sind.

Außerdem erwähnte er die zahlreichen kirchlichen Bildungseinrichtungen im Kirchenkreis Tecklenburg: die Förderschule „Schule in der Widum“ in Lengerich, die 30 evangelischen Kindergärten und die Evangelische Jugendbildungsstätte in Tecklenburg. Weitere Beispiele für kirchliches Bildungshandeln sind der Konfirmandenunterricht, die Erwachsenenbildung und der evangelische Religionsunterricht an Schulen.

Der Kirchenkreis Tecklenburg umfasst 17 Kirchengemeinden mit knapp 81.000 Gemeindegliedern. Er erstreckt sich von Ladbergen im Süden bis Hopsten-Schale im Norden und von Lienen im Osten bis nach Wettringen im Westen. Die Kreissynode leitet den Kirchenkreis, ihr gehören in gleicher Zahl die Pfarrerinnen und Pfarrer und ehrenamtliche Presbyterinnen und Presbyter der Kirchengemeinden sowie berufene Mitglieder an.                                        (PA)


Themen:
Kirchenkreis Tecklenburg, Kreissynode trifft Entscheidungen, Superintendentenamt auch künftig hauptamtlich besetzen
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