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Beraternetzwerk Bundesartenschutzverordnung Naturschutzstiftung des Landkreises Wespen-Nester

24. August 2010 | 11:14

Osnabrück. „Wir haben ein Wespen-Nest an unserem Haus, was ist zu tun?“ Mit dieser typischen Frage werden derzeit zahlreiche Telefonate bei der Naturschutzstiftung des Landkreises eröffnet. Hintergrund: Etwa 40 ehrenamtliche Beraterinnen und Berater helfen Bürgern bei Fragen und Problemen rund um die fliegenden und manchmal lästigen Nachbarn. Ein kostenloser Service, der in den vergangenen Wochen sehr gut angenommen wurde.

Osnabrück. „Wir haben ein Wespen-Nest an unserem Haus, was ist zu tun?“ Mit dieser typischen Frage werden derzeit zahlreiche Telefonate bei der Naturschutzstiftung des Landkreises eröffnet.
Hintergrund: Etwa 40 ehrenamtliche Beraterinnen und Berater helfen Bürgern bei Fragen und Problemen rund um die fliegenden und manchmal lästigen Nachbarn. Ein kostenloser Service, der in den vergangenen Wochen sehr gut angenommen wurde.
Die gute Nachricht für besorgte Bürger: Oft kann das Beraternetzwerk bereits per Telefon helfen, denn wer bestimmte Verhaltensregeln einhält, muss keine Angst vor Stichen haben. Die Ehrenämtler kümmern sich aber auch vor Ort um den richtigen Umgang mit den Tieren. „Natürlich gibt es Fälle, in denen Nester entfernt werden müssen“, erklärt Wolfgang Marks von der Naturschutzstiftung. Die Berater seien dafür speziell ausgebildet. Im Mittelpunkt des Service stehe aber etwas Anderes: „Wir wollen mehr Verständnis für die Tiere wecken und die unnötige Zerstörung von Nestern verhindern. Die jahrelangen Erfahrungen zeigen, dass etwa 95 Prozent aller Fälle mit der Information, Aufklärung und Beratung der Bürger gelöst werden konnten. Und: Ein Großteil der Völker ist absolut friedfertig.“

Was viele nicht wissen: Hornissen und Hummeln stehen unter dem besonderen Schutz der Bundesartenschutzverordnung. Diese verbietet es grundsätzlich, die Tiere unnötig oder mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Eier, Nester, Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten dürfen ohne Grund weder beschädigt noch zerstört werden. Für Marks ist das Zusammenleben zwischen Mensch und Tier kein Problem: „Wenn man einige wichtige Verhaltensregeln beachtet, lässt es sich mit Wespen, Hornissen oder Hummeln meist auskommen: Hektische Bewegungen vermeiden, süße Speisen und Getränke abdecken und einfach einen ausreichenden Abstand zu den Nestern einhalten.“
Das Beraterteam wird durch die Naturschutzstiftung des Landkreises Osnabrück finanziert, dadurch sind die Beratungsgespräche kostenlos. Lediglich für die arbeits- und zeitaufwändige Umsiedlung eines Nestes wird eine Gebühr erhoben. Die Telefonnummer des für die jeweilige Stadt oder Gemeindeverwaltung zuständigen Beraters erfahren Bürger über die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden oder bei der Naturschutzstiftung des Landkreises Osnabrück unter Telefon 0541/501-4622 oder 4022.
Wer mehr über die Lebensweise der Hautflügler erfahren möchte, kann bei der Naturschutzstiftung des Landkreises Osnabrück unter Telefon 0541/501-4212, per E-mail unter naturschutzstiftung@lkos.de oder bei den Mitarbeitern des Beraternetzes kostenlos eine Informationsbroschüre anfordern. Hilfreiche Tipps gibt es auch unter www.lkos.de und www.hymenoptera.de. (PA)


Themen:
Beraternetzwerk, Bundesartenschutzverordnung, Naturschutzstiftung des Landkreises, Wespen-Nester
Kategorien
Lokales |

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