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Melle: Ermittlung gegen Drogen-Familie
30. März 2009 | 11:11Bereits seit mehreren Wochen wird von der Polizei in Melle gegen einen 33-jährigen Mann sowie seinen 58-jährigen Vater und seine 55-jährige Mutter, die alle gemeinsam in einem Einfamilienhaus in Melle-Riemsloh wohnen, ermittelt.
Bereits seit mehreren Wochen wird von der Polizei in Melle gegen einen 33-jährigen Mann sowie seinen 58-jährigen Vater und seine 55-jährige Mutter, die alle gemeinsam in einem Einfamilienhaus in Melle-Riemsloh wohnen, ermittelt.
Den 3 Personen wird vorgeworfen, seit August 2008 aus größeren Drogenmengen heraus (bis zu ca. 500 g), Haschisch und Marihuana an andere Personen, u. a. auch an Minderjährige, verkauft zu haben. Bei den Verkaufsmengen handelte es sich jeweils um ca. 1-4 g Haschisch oder Marihuana. Insgesamt können den Personen derzeit zwischen 40 und 50 solcher Drogengeschäfte nachgewiesen werden.
Gegen den Sohn und seine Mutter wurde bereits im Jahr 2006 ein Ermittlungsverfahren mit dem gleichen Tatvorwurf geführt. Der Mann wurde darauf im Jahr 2007 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, die für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Ermittlungsverfahren gegen die Mutter wurde eingestellt.
Am 26.03.08 wurde das Wohnhaus der Beschuldigten durch umfangreiche Kräfte der Polizei Melle sowie 2 Diensthundeführer mit Rauschgiftspürhunden aus Osnabrück erneut durchsucht.
Hierbei wurden insgesamt 165,8 g Haschisch und Marihuana, insgesamt 7.400 Euro Bargeld, 3 elektronische Feinwaagen und 2 Handys aufgefunden und sichergestellt.
Da die Beschuldigten legale Einnahmen lediglich aus Sozialleistungen beziehen, besteht der Verdacht, dass es sich bei dem Bargeld um Gewinne aus den Drogengeschäften handelt.
Die Beschuldigten wurden festgenommen und im Anschluss an die Durchsuchung der hiesigen Dienststelle zugeführt, wo sie zunächst erkennungsdienstlich behandelt wurden. In ihrer nachfolgenden Vernehmung verweigerten sie vollständig die Angaben zum Tatvorwurf.
Die Eltern wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen, da keine ausreichenden Haftgründe bestanden.
Der Sohn wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück dem Haftrichter des Amtsgerichtes Osnabrück vorgeführt, der einen Untersuchungshaftbefehl wegen der Gefahr eines weiteren oder fortgesetzten Drogenhandels erliess. Der Sohn wurde anschließend in die Justizvollzugsanstalt Osnabrück eingeliefert und hat nunmehr mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe zu rechnen. (PA)