Bad Iburg - Betrug lohnt sich nicht
2. März 2010 | 11:15Bad Iburg. Wegen zweifachen Betrugs verurteilte das Amtsgericht Bad Iburg einen Empfänger von Arbeitslosengeld II zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 15 Euro, mithin 1500 Euro.
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