„Einheitlicher Ansprechpartner“ Formalitäten elektronisch abwickeln Hilfe für Dienstleistungsanbieter koordiniert notwendigen Schritte
Osnabrück - Ansprechpartner
29. Dezember 2009 | 10:59Osnabrück. Was muss ein ausländischer Unternehmer alles beachten, wenn er beispielsweise hier in der Region eine Dienstleistung anbieten möchte? Von der Gewerbeanzeige bei der Kommune bis zur Regis trierung bei der Industrie- und Handelskammer oder der Anmeldung beim Finanzamt – viele Schritte sind notwendig.
Osnabrück. Was muss ein ausländischer Unternehmer alles beachten, wenn er beispielsweise hier in der Region eine Dienstleistung anbieten möchte? Von der Gewerbeanzeige bei der Kommune bis zur Registrierung bei der Industrie- und Handelskammer oder der Anmeldung beim Finanzamt – viele Schritte sind notwendig. Die Zeiten, in denen er sich selbständig durch den Behördendschungel arbeiten musste, sind Geschichte. Mit Hilfe des jetzt etablierten „Einheitlichen Ansprechpartners“ (EA) und dem Dienstleistungsportal im Internet werden bürokratische Hindernisse europaweit abgebaut und die Anforderungen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie umgesetzt. Der weitere Vorteil dieser EU-Regelung ist, dass sie nicht nur für länderübergreifende Dienstleistungsanbieter gilt, sondern auch innerhalb Deutschlands genutzt werden kann. Wer seine Leistungen in Niedersachsen anbieten möchte, kann sich ab sofort unter www.dienstleisterportal.
niedersachsen.de konkret informieren sowie Verfahren und Formalitäten elektronisch abwickeln. Zudem kann er den örtlichen Einheitlichen Ansprechpartner konsultieren, um nähere Einzelheiten zu erfragen oder um Hilfestellung bitten. Für den Landkreis und die Stadt Osnabrück gilt hierzu die Mail-Adresse ea@lkos.de. Das Angebot gilt noch nicht für alle Unternehmenszweige sondern ist zunächst auf etwa 40 Dienstleistungen beschränkt. Dazu zählen beispielsweise der gewerbliche Güterkraftverkehr, Gewerbeanmeldungen, Maklertätigkeiten, Spielhallen, Gaststättenerlaubnisse oder Baugenehmigungen. Der EA erspart dem Unternehmen einen Großteil seiner Behördengänge. Er übernimmt die Kommunikation mit den unterschiedlichen Behörden und koordiniert alle notwendigen Schritte. Vergleichbare Möglichkeiten werden im gesamten Bundesgebiet und auch in den anderen EU-Staaten geschaffen. In anderen Ländern findet sich der Ansprechpartner oftmals unter dem Begriff „Single point of contact“. „Die elektronische Abwicklung von Verfahren ist zeitgemäß und in vielen Bereichen der freien Wirtschaft bereits verfügbar. Wir bieten den Dienstleistungsunternehmen diese Möglichkeit nun auch in der Verwaltung an“, erklärt der Erste Kreisrat des Landkreises, Dr. Reinhold Kassing. (PA)